Balkonkraftwerke ab 1.1.2023 von der Mehrwertsteuer befreit!
Betreiber von privaten Photovoltaik-Anlagen dürfen sich freuen: Ab 1. Januar 2023 entfällt die Umsatzsteuer bei Lieferung, Erwerb, Einfuhr und Installation von kleineren Solaranlagen, wie sie zum Beispiel an Balkonen zu finden sind.